Heilwasser, Quellwasser und Tafelwasser

Heilwasser stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und muss am Quellort abgefüllt werden. Als Heilmittel, mit krankheitsheilender, -linderder oder –vorbeugender Wirkung, unterliegt es der Zulassung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte in Berlin.

Quellwasser stammt aus unterirdischen Wasservorkommen, hat einen natürlichen Gehalt an Mineralien und muss am Quellort abgefüllt werden. Es unterliegt den Grenzwerten für chemische Stoffe, die in der Trinkwasserverordnung festgelegt sind. Eine amtliche Anerkennung und eine amtliche Nutzungsgenehmigung sind nicht erforderlich. Quellwasser braucht keine Spurenelemente oder Mineralstoffe enthalten und muss somit keine ernährungsphysiologischen Wirkungen nachweisen können.


(Quelle: VDM)

Tafelwasser ist kein Naturprodukt. Es wird vornehmlich aus Trinkwasser unter Zugabe von Mineralien-Mischungen industriell hergestellt. Es erhält keine amtliche Anerkennung. Eine geographische Herkunftsbezeichnung ist nicht erlaubt.